FAQ - (Frequently Asked Questions) Oft gestellte Fragen ...
[1]
Frage:
Ich möchte bei einer Rechnung nachträglich den Rechnungsempfänger ändern lassen, da zum Beispiel
(m)ein Unternehmen die MwSt. wiederbekommt oder zum Beispiel mein Vater, Mutter, Tochter,
Sohn, Frau, Mann, Bekannter, sonstiger Verwandter die Leistung steuerlich geltend machen kann?
Antwort:
Nein, wir ändern den Rechnungsempfänger nachträglich nicht mehr.
Im
§ 14 UStG
(Ausstellung von Rechnungen) gibt es weitere Informationen hierzu.
Ist der Leistungsempfänger demzufolge bei Vertragsabschluss bekannt, darf und kann die Rechnung nicht
nachträglich auf einen anderen Empfänger umgeschrieben werden. Falls jemand so etwas trotzdem macht kann
diese Person sich strafbar machen, zum Beispiel wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder da er bei
Behörden vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat um jemand anderen einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen etc.
[2]
Frage:
Habe ich als Privatperson Anspruch auf eine Rechnung?
Antwort:
Nein. Laut
§ 368 BGB Quittung
hat eine Privatperson nur Anspruch auf eine Quittung. Der Unternehmer kann eine Rechnung
erstellen, muss es aber nicht. Bitte teilen Sie uns immer vor Auftragserteilung mit ob Sie eine
Rechnung, Quittung haben möchten. Nachträglich erstellen wir keine Rechnungen.
[3]
Frage:
Ich möchte ein GLS Paket ohne gültigen Personalausweis/Reisepass oder ohne Benachrichtigungskarte im Paket Shop abholen,
geht das?
Antwort:
Nein. Das Paket dürfen wir Ihnen nicht aushändigen. Wir benötigen die Benachrichtigungskarte um unter anderem den
vertraglichen Vorgaben von GLS zu entsprechen. Die Benachrichtigungskarte ist zum Beispiel für die interne Zuordnung von Paket
und Empfänger notwendig. Den gültigen Personalausweis/Reisepass benötigen wir zur Identitätsfestellung des Paketempfängers.
Im
Postgesetz (PostG) ist im
§39 das Postgeheimnis beschrieben.
Ohne richtige Benachrichtigungskarte oder ohne gültigen Personalausweis/Reisepass des
Empfängers, in diesem Fall gleichzeitig der Abholer; - der Sonderfall "Vollmacht" wird in Frage [4] erläutert - kann eine Ausgabe
der Sendung bei uns nicht erfolgen.
Für die Abholung eines Paketes ist die richtige Benachrichtigungskarte und ein gültiger
Personalausweis / Reisepass erforderlich.
Bei Fragen zu ihrem Paket wenden Sie sich bitte an die Service Hotline von GLS unter 0180 / 50 90 191 (0,14€/Min. aus dem dt.
Festnetz, max. 0,42€/Min. dem Mobilfunk).
[4]
Frage:
Ich möchte ein GLS Paket, das für einen anderen Empfänger bestimmt ist, abholen, geht das und wenn ja, was brauche ich dafür?
Antwort:
Ja, das Paket werden wir Ihnen aushändigen (sofern vorhanden und gebucht), wenn Sie
1. die richtige Benachrichtigungskarte abgeben und
2. die Vollmacht auf der Rückseite dieser Benachrichtigungskarte vollständig und richtig ausgefüllt und
vom Empfänger unterschrieben ist,
3. Sie einen gültigen Personalausweis / Reisepass von sich selbst vorlegen.
Sollte eine dieser Voraussetzungen fehlen, bekommen Sie das Paket nicht von uns ausgehändigt.
--- Alle Angaben sind unverbindlich und freibleibend und stellen in keiner Weise eine Beratung dar.
Wir übernehmen keinerlei Haftung etc. copyright bei megazeller e. K. ---